Temporäres Wohnangebot

Angebote

§17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII  

Praktische Umsetzung

In der Krisenwohnung wird Familien und jungen Volljährigen in herausfordernden Lebenssituationen die Möglichkeit gegeben, eine räumliche Auszeit zu nehmen und dennoch selbstständig und unabhängig zu wohnen. Durch  gezielte und bedarfsorientierte Angebote wird präventiv ein früher Zugang zur Zielgruppe geschaffen, um u.a. stationären Hilfen vorzubeugen. 

  • Vermeidung von stationären HzE 
  • Vermeidung von Inobhutnahmen durch „Auszeiten“ 
  • Ergänzung ambulanter HzE 
  • Wiederherstellung eines angemessenen Wohnumfeldes in der Ursprungswohnung (z.B. Entrümpelung etc.) 
  • Praktische Alltagstrainings (Haushaltstraining, gemeinsames Einkaufen und Kochen) 
  • Erschließung von sozialräumlichen Ressourcen wie JFE´s, Kitas, Familienbüro, Vereine etc. 
  • Begleitung bei Behördengängen (Sozialamt, Wohngeldstelle, Jobcenter etc.) 

Grundlage unserer  Herangehensweise ist die Arbeit am Willen, das Erkennen und der Ausbau von vorhandenen Ressourcen und das Nutzen sozialräumlicher Gegebenheiten. 

Kontaktdaten

Adresse

Temporäres Wohnangebot für Familien in beeinträchtigenden Lebenssituationen